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Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 136/01 vom 12.07.2001

Rechtsgebiete:GmbHG
Schlagworte:Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister
Stichwort:Anmeldung der Satzungsänderung einer GmbH zur Eintragung in das Handelsregister
Leitsatz:Auch wenn die Satzung einer GmbH neu gefasst wird, müssen bei der Anmeldung der Satzungsänderung eintragungspflichtige Änderungen konkret angegeben werden, wobei eine schlagwortartige Hervorhebung genügt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 136/01




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