JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anmeldung
| Rechtsgebiete: | ArbEG |
| Schlagworte: | Erfindungsmeldung, Erfindung, Anmeldung, Inanspruchnahmefrist, Inanspruchnahme, Frist, Wissensdokumentation |
| Stichwort: | Anmeldung |
| Leitsatz: | 1. Zu den formellen Anforderungen an eine Erfindungsmeldung nach § 5 ArbnErfG. 2. Zu den Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 06, 754 - "Haftetikett") die Frist für die Inanspruchnahme einer dem Arbeitgeber bekannt gewordenen Diensterfindung ausnahmsweise auch ohne formell ordnungsgemäße Erfindungsmeldung in Gang gesetzt wird; insbesondere zu der Frage, welche Anforderungen in diesem Zusammenhang an die "Wissensdokumentation" durch den Arbeitgeber zu stellen sind. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 6 U 151/06 | |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Schlagworte: | AG, Hauptversammlung, Einladung, Anmeldung, Stimmrecht, record dates |
| Stichwort: | Anmeldung |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 31/08 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV |
| Schlagworte: | Rundfunkteilnehmer, Autoradio, eingetragene Lebenspartnerschaft, Anmeldung, gemeinsames Bereithalten |
| Stichwort: | Anmeldung |
| Leitsatz: | Bei Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften gem. § 1 Abs. 1 LPartG ist in der Regel davon auszugehen, dass Rundfunkgeräte im privaten Bereich von beiden Partnern gemeinsam zum Empfang bereit gehalten werden. Das in einem auf den Partner einer solchen Lebenspartnerschaft zugelassenen PKW eingebaute Radiogerät ist daher auch dann ein gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV gebührenbefreites Zweitgerät, wenn die in der gemeinsamen Wohnung vorhandenen Radioempfangsgeräte von dem anderen Partner der Lebenspartnerschaft angemeldet worden sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 2705/07 | |
| Rechtsgebiete: | RGebStV |
| Schlagworte: | Rundfunkteilnehmer, Autoradio, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Anmeldung, gemeinsames Bereithalten |
| Stichwort: | Anmeldung |
| Leitsatz: | Bei Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften ist in der Regel davon auszugehen, dass Rundfunkgeräte im privaten Bereich von beiden Partnern gemeinsam zum Empfang bereit gehalten werden. Das in einem auf den Partner einer solchen Lebensgemeinschaft zugelassenen PKW eingebaute Radiogerät ist daher auch dann ein gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RGebStV gebührenbefreites Zweitgerät, wenn die in der gemeinsamen Wohnung vorhandenen Radioempfangsgeräte von dem anderen Partner der Lebensgemeinschaft angemeldet worden sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 2 S 1519/08 | |
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