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Anliegerverkehr

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10697/08.OVG vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Vorausleistung, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Gemeindestraße, selbständige Verkehrsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Verkehrsplanung, Bebauungsplan, Rechtsverbindlichkeit, In-Kraft-Treten, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, Eckgrundstücksermäßigung, Stützmauer, Gabionen, Bürgersteig, Gehweg, höhengleicher Gehweg
Stichwort:Anliegerverkehr
Leitsatz:Bei der auf den Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht bezogenen Festlegung des Gemeindeanteils sind Maßnahmen zur Umsetzung der gemeindlichen Straßenplanung zu berücksichtigen, die konkret darauf schließen lassen, dass sich demnächst die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des allgemeinen Durchgangsverkehrs andererseits in erheblicher Weise ändern wird. Betrifft diese Änderung den zu erwartenden Verkehr in ein bzw. aus einem Neubaugebiet, muss er jedenfalls solange unberücksichtigt bleiben, wie die Planung noch nicht rechtsverbindlich ist.

Zur Beitragsfähigkeit der Kosten für einen höhengleich mit der Fahrbahn ausgeführten Gehweg mit einer Breite von nur 0,60 m.

Grundstücke, die von der ausgebauten Straße her nicht über ein Anliegergrundstück, sondern über eine von dieser Straße abzweigende, eigenständige Verkehrsanlage erreichbar sind, unterliegen nicht als sogenannte Hinterliegergrundstücke der Beitragspflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10697/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 C 10601/07.OVG vom 20.11.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Normenkontrolle, Normenkontrollverfahren, Beitragssatzung, Verkehrsanlagen, Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, wiederkehrender Beitrag, Beitragspflicht, Abgabenart, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, Zugang, Zufahrt, wegemäßige Erschließung, Zugänglichkeit, Durchgangsverkehr, Anliegerverkehr, Gemeindeanteil, öffentliche Einrichtung, einheitliche öffentliche Einrichtung, gemeindliche Einrichtung, Gemeindegebiet, Einheit, Abrechnungseinheit, Gemeindeteil, Gebietsteil, abgrenzbarer Gebietsteil, Selbstverwaltung, Sondervorteil, Vorteilsbegriff, funktionaler Zusammenhang, Angewiesensein, Feldwegenetz, Feld-, Weinbergs- und Waldwege, innerörtliche Straßennetz, Straßensystem, Straßensteuer, Gegenleistung, Entgeltlichkeit, Entgeltcharakter, Nutzbarkeit, bauliche Nutzbarkeit, qualifizierte Nutzbarkeit, Außenbereichsgrundstück, Rundung, Abrundung, Aufrundung, Glättung, Kleinbetrag, Beitragsmaßstab, Ortsbezirk, Abgrenzbarkeit, Tiefenbegrenzung, Typisierung, Pauschalierung
Stichwort:Anliegerverkehr
Leitsatz:Durch die in § 10a KAG zur Erhebung wiederkehrender Beiträge eingeräumte Möglichkeit, eine aus allen Anbaustraßen in der Gemeinde oder einzelner, voneinander abgrenzbarer Gebietsteile bestehende einheitliche öffentliche Einrichtung zu bilden, bleibt die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil erhalten. Diese Abgrenzbarkeit einzelner Gebietsteile ist in erster Linie räumlich-tatsächlich zu verstehen; daneben kann sie sich auch aus einer rechtlichen Aufteilung einer Gemeinde in Ortsbezirke ergeben.

Auch nach § 10a KAG setzt die Beitragspflicht - neben der Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit - die bauliche oder in ähnlicher Weise qualifizierte Nutzbarkeit des zu veranlagenden Grundstücks voraus. Außenbereichsgrundstücke sind auch dann nicht beitragspflichtig, wenn sie bebaut sind.

Für eine Satzungsregelung, wonach Bruchzahlen, die sich bei der Ermittlung der der Beitragsveranlagung zugrunde zu legenden Fläche ergeben, auf volle Zahlen auf- und abgerundet werden, fehlt die gesetzliche Grundlage.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 C 10601/07.OVG

HESSISCHER-VGH – Urteil, 5 UE 1211/07 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:KAG, StrBS der Stadt Rosenthal
Schlagworte:Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, Funktion, örtlich, Sackgasse, Stichstraße, Straßenausbaubeitrag, Straßenbeitrag, überwiegend, Verkehrsplanung
Stichwort:Anliegerverkehr
Leitsatz:Eine Straße, die an die Grenze der bebauten Ortslage führt und sich dann als im Außenbereich verlaufender Gemarkungsweg für Holzabfuhr und landwirtschaftlichen Verkehr fortsetzt, kann eine überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienende Straße sein, wenn sie den Verkehr von anderen Anliegerstraßen (insbesondere Stichstraßen) sammelt und zu den Hauptverkehrsströmen der Kommune weiterleitet, somit eine Verbindungsfunktion hat.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 5 UE 1211/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11315/06.OVG vom 16.01.2007

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragschuldner, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Vorausleistung, Aufwand, Verteilung, Aufwandsverteilung, Beurteilungsspielraum, Vorteil, Vorteilssatz, Bandbreite, Gemeindeanteil, Eigenanteil, Stadtanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, innerörtlicher Verkehr, Mischsatz, Mischverkehrsfläche, Fahrbahn, Gehweg, Straßenoberflächenentwässerung, Entwässerung, Beleuchtung, Straßenbeleuchtung, Allgemeinheit, Anlieger, Verkehrsstrom, Verkehrsaufkommen, Verkehrsfrequenz, Fußgängerverkehr, Fahrverkehr, Teileinrichtung, Kostenspaltung
Stichwort:Anliegerverkehr
Leitsatz:Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).

Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.

Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11315/06.OVG


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