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Anliegerrecht

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 10419/08.OVG vom 07.08.2008

Rechtsgebiete:GG, StVO
Schlagworte:Verkehrszeichen, Regelung, Hinweiszeichen, Autobahn, Anspruch, Rechtsposition, Eingriff, Gewerbebetrieb, Teilhabeanspruch, Ermessen, Anliegerrecht, Wettbewerb, Wettbewerbsgleichheit, Verwaltungsvorschriften, Auslegung, Ausnahme, Einzelfall, Berufungsfälle, Autohof, Raststätte, Zusatzzeichen, Autogastankstelle
Stichwort:Anliegerrecht
Leitsatz:Zum ausnahmsweise bestehenden Teilhabeanspruch auf eine verkehrsrechtliche Hinweisbeschilderung auf Autobahnen (hier: für an einen Autohof [Zeichen 448.1 StVO] unmittelbar angrenzende Autogastankstelle - Ergänzungssymbol Zeichen 365-53 [LPG]).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10419/08.OVG



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 6 B 11634/05.OVG vom 09.12.2005

Rechtsgebiete:GewO, LStrG, GG
Schlagworte:Gewerberecht, Marktrecht, Jahrmarkt, Weihnachtsmarkt, Marktfestsetzung, Standplatz, Marktstand, Marktbude, Ladengeschäft, Schaufenster, Abwehranspruch, Straßenanlieger, Anliegerrecht, Anliegergebrauch, Anliegernutzung, kommunikative Straßennutzung, Kontakt nach außen, Werbung, Kommunikationsmöglichkeit, Grundstücksnutzung, örtliche Lage, situationsbedingte Vorbelastung, Vorbelastung, Vorprägung, Fußgängerzone, innerstädtische Geschäftslage, Beeinträchtigung, Verdienstmöglichkeit, Umsatzeinbuße, Umsatzrückgang
Stichwort:Anliegerrecht
Leitsatz:Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Abwehranspruchs gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstands in 2,75 m Abstand vor dem Schaufenster eines Ladengeschäfts in einer Fußgängerzone.

Der grundgesetzlich geschützte Anliegergebrauch schützt nicht vor Beeinträchtigungen der verkehrlichen Kommunikationsmöglichkeiten, die sich aus der besonderen örtlichen Lage, in die das Grundstück hineingestellt ist, und einer situationsbedingten Vorbelastung ergeben.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 6 B 11634/05.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1608/02 vom 14.08.2002

Rechtsgebiete:StrG, LVwVfG
Schlagworte:Anliegergebrauch, Anliegerrecht, Straßenbauarbeiten, Vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Vorwegnahme der Hauptsache
Stichwort:Anliegerrecht
Leitsatz:1. § 14 Abs. 1 StrG ist die straßenrechtliche Grundlage für eine Beschränkung des Gemeingebrauchs durch die Straßenbaubehörde. Diese Beschränkung umfasst notwendig auch erlaubte Sondernutzungen. Eines auf die Dauer der Bauarbeiten beschränkten Widerrufs bedarf es insoweit nicht.

2. Bei der Ermessensentscheidung nach § 14 Abs. 1 StrG sind auch Erwerbschancen zu berücksichtigen, die aufgrund erteilter Sondernutzungserlaubnisse bestehen.

3. Die Anordnung nach § 14 Abs. 1 StrG wird erst mit ihrer Bekanntgabe nach § 14 Abs. 2 Satz 2 StrG durch Aufstellung der diesbezüglichen Verkehrszeichen wirksam.

4. Zur Anhörungspflicht der Straßenbaubehörde vor Erlass einer Anordnung nach § 14 Abs. 1 StrG.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1608/02

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 1121/00 vom 28.02.2002

Rechtsgebiete:GG, StrG, StVO, VwGO
Schlagworte:Anspruch auf Einschreiten, Straßenverkehrsbehörde, Haltverbot, Zufahrt, Anlieger, Anliegerrecht, Individualinteresse
Stichwort:Anliegerrecht
Leitsatz:1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die zum Schutz einer von parkenden oder haltenden Fahrzeugen unbehinderten Zufahrt zu ihrem Anwesen durch die Straße mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen und zum Schutz einer unbehinderten Benutzung ihrer Grundstücksein- und ausfahrt die Anordnung eines Haltverbots in der Straße begehren.

2. § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO gewährt dem Einzelnen ein - auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes - subjektiv-öffentliches Recht auf ein verkehrsregelndes Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde, wenn öffentlich-rechtlich geschützte Individualinteressen durch Einwirkungen des Straßenverkehrs, die das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen, verletzt werden.

3. Dieses Recht besteht nicht, wenn eine in den örtlichen Verhältnissen begründete konkrete Beeinträchtigung des geschützten Individualinteresses, die das im Straßenverkehr allgemein bestehende Gefahren- und Belästigungsrisiko erheblich übersteigt, nicht vorliegt.

4. Zur Frage, inwieweit das Interesse eines Straßenanliegers an einer unbehinderten Zufahrt zu seinem Grundstück öffentlich-rechtlich geschützt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 1121/00


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