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Anlieferungsreferenzmenge

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.07 vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV
Schlagworte:Marktorganisationen, Marktordnung, Milch, Zusatzabgabenverordnung, Erzeuger, Milchquote, Milchreferenzmenge, Referenzmenge für Milch, Anlieferungsreferenzmenge, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, flächengebundene Übertragung von Milchquoten, flächenlose Übertragung von Milchquoten, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, kürzeste Frist, Vorabentscheidung
Stichwort:Anlieferungsreferenzmenge
Leitsatz:Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 12.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.07 vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV
Schlagworte:Marktorganisationen, Marktordnung, Milch, Zusatzabgabenverordnung, Erzeuger, Milchquote, Milchreferenzmenge, Referenzmenge für Milch, Anlieferungsreferenzmenge, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, flächengebundene Übertragung von Milchquoten, flächenlose Übertragung von Milchquoten, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, kürzeste Frist, Vorabentscheidung
Stichwort:Anlieferungsreferenzmenge
Leitsatz:Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 18.04 vom 16.03.2005

Rechtsgebiete:MGV, VwGO
Schlagworte:Anlieferungsreferenzmenge, Milchreferenzmenge, Milchquote, Bescheinigung, Klagebefugnis, Sachbefugnis, Flächenbindung, flächenloser Übergang, Erwerb einer Milchquote vom Nichtberechtigten, Rechtskraft
Stichwort:Anlieferungsreferenzmenge
Leitsatz:Die Befugnis, die Erteilung der Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MGV zu verlangen, steht nur dem Übernehmer der Referenzmenge zu, nicht aber dem bisherigen Inhaber.

Wird aufgrund eines Pachtvertrages der Betrieb übergeben, so geht die dem Betrieb zustehende Referenzmenge mit über. Ob der Verpächter zivilrechtlich zur Besitzverschaffung befugt war, ist hierfür ebenso gleichgültig wie die weitere Frage, ob der Pachtvertrag wirksam oder nichtig ist oder später rückwirkend angefochten oder sonst beseitigt wird.

Verpachtete Referenzmengen fallen nicht schon mit dem Auslaufen des Pachtvertrages an den Verpächter bzw. den Eigentümer zurück, sondern erst mit Rückgabe des verpachteten Betriebes. Das gilt auch bei anfänglicher Unwirksamkeit des Pachtvertrages.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.04


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