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Anlaßkündigung

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BAG – Urteil, 5 AZR 2/01 vom 17.04.2002

Rechtsgebiete:EFZG
Schlagworte:Anlaßkündigung - Bevorstehende Arbeitsunfähigkeit
Stichwort:Anlaßkündigung
Leitsatz:Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß einer bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, läßt dies den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts unberührt, wenn der Arbeitgeber mit der bevorstehenden Arbeitsunfähigkeit sicher rechnen muß.
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 2/01




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