( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAnlagenstandorte 

Anlagenstandorte

Entscheidungen der Gerichte




THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EN 944/03 vom 16.08.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BauNVO, ROG, GG
Schlagworte:Bebauungsplan, Sondergebiet, Windkraftanlage, Windfarm, Normenkontrolle, einstweilige Anordnung, Antragsbefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, Nutzungsberechtigung, Bauvorbescheid, Erfolgsaussichten, Hauptsache, Folgenabwägung, städtebauliche Entwicklung und Ordnung, Planungserfordernis, Planungsermessen, überbaubare Grundstücksfläche, Landschaftsbild, Naturschutz, Landschaftspflege, Planverfahren, städtebaulicher Vertrag, Anpassungsgebot, Ziele der Raumordnung, Regionaler Raumordnungsplan, Vorranggebiet, Eignungsgebiet, Förderpflicht, Begrenzung, Anlagenstandorte, Verhinderungsplanung, Abwägungsgebot, Abwägungsausfall, Abwägungsdefizit, Abwägungsvorgang, Auswirkung, Abwägungsergebnis, Möglichkeit, Einfluss, Sachverhaltsaufklärung, Stellungnahme, Beteiligter, Gewissheit, notwendiges Abwägungsmaterial, Belang
Stichwort:Anlagenstandorte
Leitsatz:1. Eine Gemeinde ist verpflichtet, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen.

2. Macht eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend, kann die Gemeinde verpflichtet sein, die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, um das Nutzungsinteresse der Gesellschaft in ihre Abwägung einstellen zu können.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EN 944/03




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/anlagenstandorte

"Anlagenstandorte - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN