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Anlageberatung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 3 U 257/08 vom 01.07.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:kickback, Anlageberatung
Stichwort:Anlageberatung
Leitsatz:1. Ein Wertpapierhandelsunternehmen ist verpflichtet, Kunden über Rückvergütungen (kickback-Zahlungen), die dem Unternehmen durch den Verkauf einer Fondsbeteiligung zufließen, aufzuklären. Dies gilt auch beim Vertrieb konzerneigener Anlageprodukte.

2. Hat ein Anleger, etwa durch eine Fondsbeteiligung, besondere, außergewöhnlich hohe Steuervorteile erzielt, so sind diese auf den erlittenen Schaden vorerst anzurechnen. Der (möglichen) Versteuerung der Schadensersatzleistung kann durch die Feststellung Rechnung getragen werden, dass die Schadensersatzpflicht den Ausgleich etwaiger auf der Ersatzleistung beruhender, künftiger steuerlicher Nachteile umfasst.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 257/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 17 U 209/08 vom 22.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anlageberatung, Anlage, Aufklärung, Beratung, Haftung, Prospekt
Stichwort:Anlageberatung
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 17 U 209/08

OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 121/06 vom 01.04.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Filmfonds, Fonds, Prospektfehler, Prospekthaftung, Prospekt, Anlageberatung, Beratung
Stichwort:Anlageberatung
Leitsatz:Zur Haftung bei einem Filmfonds, der mit einem fehlerhaften Prospekt beworben und aufgrund fehlerhafter Anlageberatung bekauft worden ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 121/06

OLG-CELLE – Urteil, 3 U 6/08 vom 07.05.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anlageberatung, geschlossener Immobilienfonds, blind pool, Verjährung
Stichwort:Anlageberatung
Leitsatz:Zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einer Bank im Falle fehlerhafter Anlageberatung: Rechenschaftsberichte eines Fonds begründen jedenfalls gegenüber einem unerfahrenen Anleger keine Kenntnis im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB, wenn aufgrund allgemein gehaltener, positiver Angaben zur Entwicklung des Immobilienmarktes im Allgemeinen der Zustand des konkreten Fonds verschleiert wird. Kenntnis im genannten Sinn liegt aber bereits vor dem 1. Januar 2002 vor, wenn ein Anleger, der Fondsanteile im Jahr 1992 erworben und für die Zeit ab etwa 1995/1996 entsprechend den Ankündigungen im Prospekt mit Ausschüttungen des Fonds gerechnet, solche aber zu keiner Zeit erhalten hat.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 3 U 6/08


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