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Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 06.595 vom 04.06.2007

Rechtsgebiete:BayVwVfG, BImSchG, 4. BImSchV
Schlagworte:Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen, immissionsschutzrechtliche Stilllegungsanordnung, hinreichende Bestimmtheit, kein atypischer Fall, Vertrauensschutzgesichtspunkte, Offensichtliche Genehmigungsfähigkeit, Alt-Elektromotoren mit Kondensatoren, die PCB enthalten
Stichwort:Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 22 B 06.595




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