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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10805/08.OVG vom 30.01.2009

Rechtsgebiete:GG, DRiG, LRiG, LBG, BRRG, BGB, BVerfGG, LHO, VwGO
Schlagworte:Oberlandesgericht, Präsident, Beförderung, Ernennung, Aufhebung, Zurücknahme, Konkurrentenklage, Konkurrentenstreit, Ämterstabiliät, Bestenauslese, Bewerbungsverfahrensanspruch, Ernennungsurkunde, Aushändigung, effektiver Rechtsschutz, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, einstweilige Anordnung, Ankündigung, Eilantrag, Zwischenregelung, Planstelle, Einweisung, weitere Planstellen, besetzbare Planstellen, Rechtsweg, Erschöpfung, verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz, Versetzung, Richter, Unabhängigkeit, gesetzlicher Richter, Gerichtsorganisation, Funktionsstelle, Einmaligkeit, Amt, amtsangemessene Beschäftigung, funktionelles Amt, Spruchkörperbesetzung, Präsidium, Erledigung, Fortsetzungsfeststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsinteresse, Sachurteilsvoraussetzung, Widerspruchsverfahren, Vorverfahren, rügelose Einlassung, Schadensersatz, Schadensersatzklage, Rehabilitation, Rehabilitierung, Rehabilitationsinteresse, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Subsidiarität, Amtspflichtverletzung, Amtshaftungsklage, Fürsorgepflicht, Fürsorgepflichtverletzung, Aussichtslosigkeit, Kollegialgericht, Billigung, behördliches Verschulden, Diskriminierung, Auswahlentscheidung
Stichwort:Ankündigung
Leitsatz:1. Die nach Ernennung des ausgewählten Bewerbers erhobene "echte" Konkurrentenklage ist aus Gründen der Ämterstabilität unzulässig (wie BVerwGE 118, 370).

2. Beim Streit um das bereits vergebene Amt des Präsidenten eines Oberlandesgerichtes verfolgt auch die - hilfsweise - auf eine doppelte Besetzung dieses Amtes gerichtete Klage ein rechtlich unmögliches Ziel. Ihr stehen die Einmaligkeit dieser Funktionsstelle, die Unversetzbarkeit des Amtsinhabers, dessen Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung sowie das Prinzip des gesetzlichen Richters entgegen (in Abgrenzung zu BVerwGE 118, 370).

3. Bei Erledigung vor Klageerhebung ist der mit Blick auf eine spätere Schadensersatzklage gestellte Fortsetzungsfeststellungsantrag wegen der - rechtswegübergreifend - zu beachtenden Subsidiarität der Feststellungsklage unzulässig.

4. Zum Rehabilitationsinteresse für diesen Antrag wegen des Ergebnisses der Auswahlentscheidung sowie der Art und Weise der Ernennung des Konkurrenten (hier verneint).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10805/08.OVG



OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 157/03 vom 16.09.2003

Rechtsgebiete:LSA-Verf, GG
Schlagworte:Lehrveranstaltung, Ankündigung, Aushang, Brett, schwarzes, Vorlesungsverzeichnis, Lehrfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Bildungsangebot, Hochschule, Studienerfolg, Wissenschaftsbetrieb, interner
Stichwort:Ankündigung
Leitsatz:1. Professoren haben keinen Rechtsanspruch darauf, bestimmte Lehrveranstaltungen durch Aushang am Schwarzen Brett bekannt zu geben oder in das Vorlesungsverzeichnis aufgenommene Veranstaltungen mit von ihnen gewählten Kommentaren zu versehen.

2. Die Lehr- und Wissenschaftsfreiheit umfasst nicht die Festlegung von verfahrensmäßigen Vor-aussetzungen für den Erwerb von Leistungsnachweisen.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 157/03

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 M 74/02 vom 13.01.2003

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Duldung, Erlöschen, Abschiebung, Ankündigung - Abschiebung, Fristsetzung
Stichwort:Ankündigung
Leitsatz:1. Die Ankündigung der Abschiebung nach § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG enthält - anders als die Ab-schiebungsandrohung - keine an den Ausländer gerichtete Fristsetzung.

2. Maßgeblich ist danach allein die Fristberechnung zwischen Ablauf der Duldung und dem Tag der in Aussicht genommenen Abschiebung.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 74/02


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