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Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, V S 6/07 vom 11.05.2007

Rechtsgebiete:FGO, GG, EG
Schlagworte:Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Stichwort:Anhörungsrüge und Gegenvorstellung
Leitsatz:1. Die Rüge der Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (Entzug des gesetzlichen Richters) durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung des EuGH ist im Rahmen einer Anhörungsrüge nach § 133a FGO nicht statthaft.

2. Eine Gerichtsentscheidung, in der ein letztinstanzliches Gericht eine mögliche Vorlage an den EuGH abgelehnt hat, verstößt nur dann gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn das Gericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschritten hat.
Volltext: BFH - Beschluss, V S 6/07




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