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Anhörung des Personalrats vor außerordentlicher Kündigung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 13 (18) Sa 1001/01 vom 22.11.2001

Rechtsgebiete:PersVG NRW
Schlagworte:Anhörung des Personalrats vor außerordentlicher Kündigung
Stichwort:Anhörung des Personalrats vor außerordentlicher Kündigung
Leitsatz:Der vorgeschriebenen Anhörung des Personalrats vor außerordentlichen Kündigungen ist nicht genügt, wenn der Arbeitgeber trotz erkennbar nicht ordnungsgemäßen Zustandekommens der Beteiligung des Personalrats vor Ablauf der gesetzlichen Äußerungsfrist die Kündigung ausspricht. Eine (telefonische) Unterrichtung im Umlaufverfahren ist keine ordnungsgemäße Beschlussfassung. Der Arbeitgeber trägt das Risiko eines Verfahrensfehlers, wenn er die Äußerungsfristen nicht einhält und kündigt, solange nicht zumindest nach Außen der Anschein einer ordnungsgemäß zustandegekommenen Stellungnahme des Personalrats aufgrund wirksamer Beschlussfassung gegeben ist.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 13 (18) Sa 1001/01




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