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Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 B 3.09 vom 29.05.2009

Rechtsgebiete:GG, BDG, DiszG Berlin, VwGO, ZPO
Schlagworte:Beamtendisziplinarrecht, Anspruch auf rechtliches Gehör, Beweisantrag, Sachverständigenbeweis, Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens, Rückgriff auf ein anderweitig erstelltes Sachverständigengutachten, Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung
Stichwort:Anhörung des Gutachters in der mündlichen Verhandlung
Leitsatz:Das Gericht darf einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer beweiserheblichen Tatsachenfrage nur dann mit der Begründung ablehnen, es verfüge aufgrund eines nicht von ihm eingeholten Gutachtens über die erforderliche Sachkunde, wenn es dieses Gutachten nach den Regeln des Sachverständigenbeweises zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 3.09




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