JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anhörung
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Anhörung, Kind, Umgangsstreitigkeiten |
| Stichwort: | Anhörung |
| Leitsatz: | 1. Bei der gemäß § 50 b FGG vorgeschriebenen Anhörung des Kindes handelt es sich um einen Verfahrensgrundsatz mit Verfassungsrang, der die Stellung des Kindes als Subjekt im Verfahren, seine Grundrechte und sein rechtliches Gehör schützt. Infolgedessen ist die Anhörung in einem Umgangsverfahren auch dann erforderlich, wenn die Eltern eine Anhörung nicht wünschen. 2. Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, obliegt es dem Familiengericht, eine konkrete Umgangsregelung mit durchsetzbarem Inhalt zu treffen, die vollständig, vollziehbar und vollstreckbar sein muss. Vollstreckbar ist eine Umgangsregelung nur dann, wenn sie hinreichend präzisiert ist. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Beschluss, 13 UF 54/09 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-GO, VwGO |
| Schlagworte: | Anhörung, Antragsbefugnis, Bürger, Gebietsänderungsvertrag, Normenkontrolle, Organisationsakt, Rechtsvorschrift |
| Stichwort: | Anhörung |
| Leitsatz: | 1. Ein Gebietsänderungsvertrag stellt im Zusammenwirken mit der Genehmigung der Aufsichtsbehörde einen Organisationsakt dar, der bewirkt, dass die von den Gemeinden vereinbarte Gebietsänderung mit konstitutiver Wirkung festgestellt und die Auflösung der eingemeindeten sowie die Existenz der neu gebildeten Gemeinde begründet wird. Er trifft als solcher grundsätzlich keine Regelungen mit rechtlicher Außenwirkung über Rechte und Pflichten im Verhältnis zwischen den an der Vereinbarung beteiligten Gemeinden und den Bürgern. 2. Weder aus der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt oder dem Kommunalwahlgesetz noch aus dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt ergeben sich subjektive Rechte der einzelnen Bürger, die im Rahmen einer Gemeindegebietsreform, insbesondere der Eingemeindung und Neubildung von Gemeinden, und bei der Entscheidung über Aufgaben und Befugnisse der neu gebildeten Gemeinde zu beachten wären. 3. Unmittelbar betroffen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 8 GO LSA und damit anhörungspflichtig sind nur die Bürger, die eine Änderung der Gemeindezugehörigkeit erfahren, d. h. bei einer Eingemeindung sind nur die Bürger der einzugliedernden Gemeinde anzuhören, da diese nach Inkrafttreten des Gebietsänderungsvertrages aufgelöst wird. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 K 462/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Streithilfe, Nebenintervention, Interesse, Geständnis, Anhörung |
| Stichwort: | Anhörung |
| Leitsatz: | 1. Zum rechtlichen Interesse eines Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers, dem Rechtsstreit gegen den Versicherungsnehmer als Streithelfer beizutreten. 2. Die persönliche Anhörung einer anwaltlich nicht vertretenen Partei gemäß §§ 137 Absatz 4, 141 ZPO ist im Anwaltsprozess auch dann unzulässig, wenn der (anwaltlich vertretene) Streithelfer der Partei im Termin anwesend ist. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 22/09 | |
| Rechtsgebiete: | FGG |
| Schlagworte: | Abgabe, Zuständigkeit, Betreuung, Betreuer, Eilmaßnahme, Anhörung, Nachholung |
| Stichwort: | Anhörung |
| Leitsatz: | Wurde durch den für Eilmaßnahmen nach § 65 Abs. 5 FGG zuständigen Richter ein vorläufiger Betreuer ohne vorherige Anhörung des Betroffenen bestellt, so hat der Eilrichter selbst die Nachholung dieser Anhörung zu veranlassen, wenn der Betroffene nachfolgend in eine andere Klinik verlegt wird, die weder in seinem Bezirk noch im Zuständigkeitsbereich des Gerichtes des gewöhnlichen Aufenthaltes liegt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 104/09 | |
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