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Angstwerbung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 2158/06 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:UWG, LFGB, DiätV
Schlagworte:"Ergänzende bilanzierte Diät"
Stichwort:Angstwerbung
Leitsatz:Ein Spannungsverhältnis zwischen dem Verbot der Laienwerbung nach § 12 LFGB und dem in § 21 DiätV normierten Gebot bestimmter Pflichtangaben auf der Verpackung eines diätetischen Lebensmittels besteht jedenfalls dann nicht, wenn die angegriffene Werbung den Anforderungen des § 21 DiätV nicht entspricht.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 2158/06



OLG-HAMBURG – Urteil, 3 U 95/06 vom 23.11.2006

Rechtsgebiete:UWG
Stichwort:Angstwerbung
Leitsatz:Irreführende Angaben zur finanziellen Unterstützung des Gesundheitssystems durch private Krankenversicherungen.
Volltext: OLG-HAMBURG - Urteil, 3 U 95/06

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 3721/05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:UWG, AMG, HWG
Stichwort:Angstwerbung
Leitsatz:1. Stellt ein Apotheker ein Fertigarzneimittel in seiner Apotheke dadurch her, dass er mehrere medizinisch wirksame Substanzen mischt, dann ist dieses Mittel gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 1 AMG auch dann von der Zulassungspflicht befreit, wenn der Apotheker diese Wirkstoffe nicht selbst hergestellt, sondern fertig von dritter Seite bezogen hat.

2. Die Vorschriften der ApoBetrO, die bei der Herstellung von Arzneimitteln durch den Apotheker zu beachten sind, schützen ausschließlich Interessen der Allgemeinheit und nicht Individualinteressen von Wettbewerbern. Ihre Verletzung kann daher keine Ansprüche nach §§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG begründen.

3. Dass in § 21 Abs. 2 Nr. 1 die "nachweislich häufige ärztliche Verschreibung" als Voraussetzung für die zulassungsfreie Herstellung eines Fertigarzneimittels durch den Apotheker genannt ist, bedeutet nicht, dass ein in dieser Weise hergestelltes Fertigarzneimittel grundsätzlich nur auf Verschreibung abgegeben werden dürfte. Die Verschreibungspflicht ist vielmehr abschließend in § 48 AMG geregelt.
Volltext: OLG-MUENCHEN - Urteil, 6 U 3721/05

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 5 U 74/01 vom 28.05.2002

Rechtsgebiete:EuGVü, AMG, HWG
Schlagworte:Internationale Zuständigkeit bei Begehungsgefahr, Präsentationsarzneimittel bei hochdosierten sog, "Vitaminpräparaten", produkt-/unternehmensbezogene Werbung, Werbung mit Bezug auf organische Krankheiten des Herzens und der Gefäße
Stichwort:Angstwerbung
Leitsatz:1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist nach Art. 5 Nr. 3 EuGVü auch bei einer Begehungsgefahr im Inland gegeben.

2. Zur Abgrenzung von Präsentationsarzneimitteln von Nahrungsergänzungsmitteln ist auf die Gefahren einer Selbstmedikation mit unwirksamen Präparaten abzustellen.

3. Eine produktbezogene Werbung im Sinne des § 11 Nr. 7 HWG kann auch vorliegen, wenn für ein "Vitaminprogramm" einzelne Anwendungsbereiche näher umschrieben werden.

4. Die von § 12 Abs. 1 HWG i.V.m. der Anlage A Nr. 5c zum HWG nicht erfasste Indikationsstellung "allgemeine Arteriosklerose" darf in der Werbeaussage Aussagen zu Herz und Kreislauf nicht in den Mittelpunkt stellen.
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Urteil, 5 U 74/01


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