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Angewiesensein auf die Anlieferungs-Referenzmenge

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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LC 226/06 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:HöfeO, MGV, MilchabgV, ZAV
Schlagworte:Angewiesensein auf die Anlieferungs-Referenzmenge, Anlieferungs-Referenzmenge, Benötigen der Anlieferungs-Referenzmenge, flächenloser Übergang, Hoferbe, Hofübergabevertrag, Milcherzeuger, pachtvertraglicher Rückgewähranspruch, Rückgewähranspruch, Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge, Übernahmerecht des Pächters, Vorweggenommene Erbfolge, Weichender Miterbe
Stichwort:Angewiesensein auf die Anlieferungs-Referenzmenge
Leitsatz:1. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge können - jedenfalls bis zur Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 2 ZAV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzabgabenverordnung vom 14. Januar 2004 (BGBl. I S. 89) - pachtvertragliche Rückgewähransprüche, die sich auf flächenlos verpachtete Anlieferungs-Referenzmengen beziehen, auf weichende Erben übertragen werden.

2. Zum Begriff des "Benötigens" nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 MilchabgV.

3. Zum Begriff der "besonderen Härte" nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 MilchabgV.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LC 226/06




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