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Angestellte in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 99/97 vom 22.07.1998

Rechtsgebiete:BAT 1975, VergGr.
Schlagworte:Eingruppierung - Angestellte in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt
Stichwort:Angestellte in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt
Leitsatz:Leitsatz:

Der BAT/BL unterscheidet in der Anlage 1 a Teil II Abschn. T Unterabschn. II (Angestellte im allgemeinen Justizvollzugsdienst) lediglich zwischen Tätigkeiten im offenen und im geschlossenen Vollzug, nicht dagegen innerhalb des geschlossenen Vollzuges zwischen Tätigkeiten im Innen- und im Außenbereich.

Aktenzeichen: 4 AZR 99/97
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 22. Juli 1998
- 4 AZR 99/97 -

I. Arbeitsgericht
Bonn
- 5 (1) Ca 486/95 -
Urteil vom 28. September 1995

II. Landesarbeitsgericht
Köln
- 3 Sa 45/96 -
Urteil vom 18. November 1996
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 99/97




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