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Angemessenheit der Ausbildungsvergütung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 301/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KrPflG
Schlagworte:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Stichwort:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Leitsatz:Der Träger der Ausbildung hat Schüler nach § 12 Abs 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Wird der einschlägige Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschritten, ist die Ausbildungsvergütung nicht mehr angemessen und der Tariflohn zu zahlen (wie BAG vom 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06).
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 Sa 301/08



LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 302/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KrPflG
Schlagworte:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Stichwort:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Leitsatz:Der Träger der Ausbildung hat Schüler nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Wird der einschlägige Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschritten, ist die Ausbildungsvergütung nicht mehr angemessen und der Tariflohn zu zahlen (wie BAG vom 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06).
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 Sa 302/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 303/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KrPflG
Schlagworte:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Stichwort:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Leitsatz:Der Träger der Ausbildung hat Schüler nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Wird der einschlägige Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschritten, ist die Ausbildungsvergütung nicht mehr angemessen und der Tariflohn zu zahlen (wie BAG vom 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06).
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 Sa 303/08

LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Urteil, 2 Sa 304/08 vom 29.04.2009

Rechtsgebiete:KrPflG
Schlagworte:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Stichwort:Angemessenheit der Ausbildungsvergütung
Leitsatz:Der Träger der Ausbildung hat Schüler nach § 12 Abs. 1 KrPflG eine angemessene Ausbildungsvergütung zu gewähren. Wird der einschlägige Tarifvertrag um mehr als 20 Prozent unterschritten, ist die Ausbildungsvergütung nicht mehr angemessen und der Tariflohn zu zahlen (wie BAG vom 19.02.2008 - 9 AZR 1091/06).
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Urteil, 2 Sa 304/08


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