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Angemessenheit der Anrechnung von Renten aufgrund eigener Beitragsleistungen

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 41.98 vom 21.10.1999

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, Anrechnung von Erwerbsersatzeinkommen, -, Anrechnung von betrieblicher Zusatzversorgung auf privatrechtlicher Grundlage, -, Angemessenheit der Anrechnung von Renten aufgrund eigener Beitragsleistungen, Erwerbsersatzeinkommen, Anrechnung von - auf den Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe, -, Begriff, Witwe, Anrechnung von Erwerbsersatzeinkommen auf den Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten -.
Stichwort:Angemessenheit der Anrechnung von Renten aufgrund eigener Beitragsleistungen
Leitsatz:Leitsatz:

Das auf den Unterhaltsbeitrag der nachgeheirateten Witwe anzurechnende Erwerbsersatzeinkommen umfaßt sämtliche Einkünfte, die anstelle des Einkommens, das die Witwe durch eigene Erwerbstätigkeit erzielt hat, dazu dienen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu zählen auch betriebliche Zusatzversorgungen auf privatrechtlicher Grundlage.

Urteil des 2. Senats vom 21. Oktober 1999 - BVerwG 2 C 41.98 -

I. VG Saarlouis vom 08.10.1997 - Az.: VG 3 K 449/95 -
II. OVG Saarlouis vom 05.11.1998 - Az.: OVG 1 R 52/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 41.98




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