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Angemessener Ausgleich in Zeit oder Geld

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 8 Sa 1289/01 vom 14.06.2004

Rechtsgebiete:ArbZG, BGB
Schlagworte:Nachtarbeit, Angemessener Ausgleich in Zeit oder Geld
Stichwort:Angemessener Ausgleich in Zeit oder Geld
Leitsatz:Soweit der Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG als Ausgleich für geleistete Nachtarbeit nach seiner Wahl einen angemessenen Entgeltzuschlag oder eine angemessene Anzahl freier Tage zu gewähren hat, ist der angemessene Umfang der zu gewährenden Freizeit nach denselben Maßstäben zu bestimmen, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.09.2002 - 9 AZR 202/01; Urteil vom 27.05.2003 -9 AZR 180/00) für die Bemessung des Entgeltzuschlages maßgeblich sind (30% bei Dauernachtschicht, 25% bei Wechselschicht).
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 8 Sa 1289/01




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