JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Angemessene Alterssicherung
| Rechtsgebiete: | AltZertG, EStG, SGB II, SGB VIII, VVG, ZPO |
| Schlagworte: | Altersgrenze, Altersrente, Alterssicherung, Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge, Altersvorsorgevertrag, angemessen, angemessene Alterssicherung, Angemessenheit, Aufwendung, Dauerleistung, Einkommen, Eintritt, Eintritt in den Ruhestand, Erstattung, fällig, Fälligkeit, gesetzlich, Jugendhilfe, Kapital, kapitalbildend, Kapitallebensversicherung, Lebensjahr, lebenslang, Lebensversicherung, monatlich, privat, Regelaltersrente, Rente, rentengleich, Rentenversicherung, Riesterrente, Ruhestand, unbestimmter Rechtsbegriff, Vereinbarung, Vermögen, Vermögensbildung, Versicherungssumme, Vertrag, vertraglich, verwertbar, verwerten, Verwertung, Verwertungsausschluss, Vollendung, zertifiziert, Zweck, Zweckbindung |
| Stichwort: | Angemessene Alterssicherung |
| Leitsatz: | 1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist. 2) Vom Eintritt in den Ruhestand kann bei Frauen wie Männern frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgegangen werden, sofern nicht im konkreten Einzelfall kraft Gesetzes, tarifvertraglich oder aufgrund objektiver persönlicher Umstände ausnahmsweise etwas anderes gilt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10142/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Angemessene Alterssicherung, Schutz vor Vermögenseinsatz im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Einsatz von Kapitallebensversicherungen im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt, Härte eines Vermögenseinsatzes, Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert einer, als einzusetzendes Vermögen, Rückkaufswert einer Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen |
| Stichwort: | Angemessene Alterssicherung |
| Leitsatz: | 1. Der Einsatz einer Kapitallebensversicherung mit ihrem Rückkaufswert ist im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nicht zu beanstanden, auch wenn sie vom Hilfesuchenden zur Alterssicherung bestimmt ist, er aber über das Kapital aus der Versicherung jederzeit frei verfügen kann. 2. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Frage der Zumutbarkeit der Verwertung einer der Alterssicherung dienenden Kapitallebensversicherung im Rahmen der Arbeitslosenhilfe (§ 6 Abs. 3 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung vom 7. August 1974) ist auf § 88 Abs. 3 BSHG nicht übertragbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 3.03 | |
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