JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > angemessen
| Rechtsgebiete: | AltZertG, EStG, SGB II, SGB VIII, VVG, ZPO |
| Schlagworte: | Altersgrenze, Altersrente, Alterssicherung, Altersversorgung, Altersvorsorge, Altersvorsorgebeiträge, Altersvorsorgevertrag, angemessen, angemessene Alterssicherung, Angemessenheit, Aufwendung, Dauerleistung, Einkommen, Eintritt, Eintritt in den Ruhestand, Erstattung, fällig, Fälligkeit, gesetzlich, Jugendhilfe, Kapital, kapitalbildend, Kapitallebensversicherung, Lebensjahr, lebenslang, Lebensversicherung, monatlich, privat, Regelaltersrente, Rente, rentengleich, Rentenversicherung, Riesterrente, Ruhestand, unbestimmter Rechtsbegriff, Vereinbarung, Vermögen, Vermögensbildung, Versicherungssumme, Vertrag, vertraglich, verwertbar, verwerten, Verwertung, Verwertungsausschluss, Vollendung, zertifiziert, Zweck, Zweckbindung |
| Stichwort: | angemessen |
| Leitsatz: | 1) Eine kapitalbildende Lebensversicherung ist zur angemessenen Altersicherung i.S.v. § 39 Abs. 4 Satz 2 SGB VIII nicht von vorneherein und ausnahmslos objektiv ungeeignet. Als angemessene Alterssicherung stellt sich eine solche grundsätzlich aber nur dann dar, wenn ihre Verwertung vor dem Eintritt in den Ruhestand vertraglich ausgeschlossen ist. 2) Vom Eintritt in den Ruhestand kann bei Frauen wie Männern frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausgegangen werden, sofern nicht im konkreten Einzelfall kraft Gesetzes, tarifvertraglich oder aufgrund objektiver persönlicher Umstände ausnahmsweise etwas anderes gilt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 10142/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | Richtlinie 2000/78/EG, GG, AGG, LfbG, SLVO |
| Schlagworte: | Beamtenrecht, Polizei, Vorbereitungsdienst, Laufbahn, gehobener Dienst, Laufbahnprüfung, nicht bestanden, Wachdienst, Bewerbung, Bewerber, lebensälter, mittlerer Dienst, Alter, Höchstalter, Höchstaltersgrenze, Einstellungshöchstalter, unter 25 Jahre, Heraufsetzung, Beamtenverhältnis, Dauerhaftigkeit, Arbeitsleistung, Versorgung, Verhältnis, angemessen, Kontinuität, Versorgungsleistungen, Mittelverwendung, sparsam, Gleichbehandlung, Alter, Diskriminierung, unmittelbare, gerechtfertigt, besondere Rechtsstellung, Ziel, legitim, objektiv, angemessen, erforderlich, verhältnismäßig, Gemeinwohl, Wegweisung, Spielraum, weit, Vorbildung, Schadensersatz, Entschädigung, Pflichtverletzung (verneint), culpa in contrahendo |
| Stichwort: | angemessen |
| Leitsatz: | Die Höchstaltersgrenze von unter 25 Jahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des mittleren Dienstes der Berliner Schutzpolizei ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vereinbar. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 4 B 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | HeimG, SGB XI |
| Schlagworte: | angemessen, Einzelzimmerzuschlag, Einzelzimmer Zuschlag, betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen, gesondert berechenbare Investitionskosten, Komfortleistung, notwendige Leistung, Zusatzleistung |
| Stichwort: | angemessen |
| Leitsatz: | 1. Die Unterbringung einer Bewohnerin / eines Bewohners eines Heims i. S. des § 1 Abs. 1 HeimG in einem Einzelzimmer anstatt in einem Doppelzimmer stellt keine Zusatzleistung i. S. von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI dar. 2. Ein Zuschlag für eine besondere Komfortleistung bei Unterkunft i. S. von § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI kommt bei Unterbringung in einem Einzelzimmer in Betracht, wenn dieser gerade für einen besonderen Komfort eines solchen Zimmers (Größe, eigener Sanitärraum, Kochnische, Balkon etc.) erhoben wird, der in dem Heim individuell wählbar ist. 3. Erhöhte Investitionskosten für Einzelzimmer, die in einem Heim standardmäßig vorgehalten werden, können, auch wenn sie durch einen durchweg vorhandenen, nicht wählbaren besonderen Komfort (mit-) bedingt sind, dem Grundsatz nach als "betriebsbedingte Investitionsaufwendungen" (einschl. Miete, Pacht oder dgl.) nach § 82 Abs. 3 oder 4 SGB XI gesondert berechnet werden, wenn sie im Heimvertrag nach § 5 Abs. 5 Satz 1 HeimG gesondert ausgewiesen sind. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 2993/04 | |
| Rechtsgebiete: | DSchPflG, VwVfG, GG |
| Schlagworte: | Denkmal, Denkmalschutz, Denkmalpflege, archäologische Denkmalpflege, Archäologie, Grabung, Flächengrabung, Rettungsgrabung, Vertrag, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Investorenvertrag, Denkmalfachbehörde, Denkmalschutzbehörde, Fund, Grabungsschutzgebiet, Leistung, Gegenleistung, Zweck, bestimmter Zweck, Angemessenheit, angemessen, Zusammenhang, sachlicher Zusammenhang, Nichtigkeit, nichtig |
| Stichwort: | angemessen |
| Leitsatz: | 1. Sog. Investorenverträge, in denen sich die Denkmalfachbehörde verpflichtet, anlässlich eines privaten Großprojektes auf archäologisch "belastetem" Gelände innerhalb bestimmter Frist eine Flächengrabung durchzuführen und abzuschließen, und der Investor im Gegenzug eine bestimmte finanzielle Beteiligung verspricht, sieht das rheinland-pfälzische Denkmalschutz- und -pflegegesetz zwar nicht ausdrücklich vor, schließt sie aber auch nicht aus. Der Grundsatz, dass die Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt, gilt nicht für das Verhältnis eines Hoheitsträgers zu Privaten. 2. Bei der Festlegung der vom Investor zu übernehmenden Gegenleistung darf auf einen Erfahrungssatz der Denkmalfachbehörde zurückgegriffen werden, wonach in dem betreffenden Bereich bestimmte Grabungskosten je Quadratmeter Grabungsfläche normalerweise anfallen. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10775/02 | |
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