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Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 4 N 09.1300 vom 27.07.2009

Rechtsgebiete:VwGO, GO, ILO-Übereinkommen 182
Schlagworte:Normenkontrolle, Gemeindliche Satzungsbefugnis, Öffentliche Einrichtung (Friedhof), Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, Grabmal, Verbot der Kinderarbeit
Stichwort:Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 4 N 09.1300



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10846/07.OVG vom 04.12.2007

Rechtsgebiete:GG, LV, GemO, BGB, EGBGB, AufgÜVO
Schlagworte:Folgenbeseitigungsanspruch, öffentlichrechtlicher Erstattungsanspruch, Erstattungsanspruch, öffentlichrechtlicher, Verjährung, Verwirkung, Rückübertragung, Rückübertragungsanspruch, Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde, Selbstverwaltungsangelegenheit, Sportanlage, Spielanlage, Freizeitanlage, subjektiv öffentliches Recht, Recht, subjektiv öffentliches, Campingplatz, Freibad, Schwimmbad, Sportplatz, örtliche Angelegenheiten, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, überörtliche Angelegenheiten, Angelegenheiten, örtlich, Angelegenheiten, überörtlich
Stichwort:Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Leitsatz:§ 67 Abs. 5 GemO begründet für die nach § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GemO auf die Verbandsgemeinde übergegangenen Selbstverwaltungsaufgaben weder ein subjektiv-öffentliches Recht der Ortsgemeinde auf eine Rückübertragung noch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung hierüber.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10846/07.OVG

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.03 vom 20.01.2005

Rechtsgebiete:GG, EV, KVG, ZOEG
Schlagworte:Wasser, Fernwasser, Wasserversorgung, Fernwasserversorgung, Gemeinde, Kommune, kommunale Selbstverwaltung, gemeindliche Zuständigkeit, Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, örtliche Radizierung, örtliche Angelegenheit, überörtliche Angelegenheit, gemeindliche Organisationshoheit, gemeindliche Kooperationshoheit, Einigungsvertrag, Vermögenszuordnung, Beteiligungsanspruch, Erlösauskehr, Umwandlung von Treuhandunternehmen
Stichwort:Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft
Leitsatz:Auch der Betrieb einer Fernwasserversorgung, bei der die örtlichen Verteilernetze nicht im Eigentum des Betreibers stehen, gehört zu den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG.

Für die Zuordnung einer Aufgabe zu den "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" ist darauf abzustellen, ob ein Bezug zur Gemeindebevölkerung oder zum Gemeindegebiet besteht, wem also die im Rahmen der Daseinsvorsorge wahrgenommene Tätigkeit zugute kommt (funktionsbezogene Betrachtungsweise). Nicht entscheidend ist, ob sich die Anlagen und Einrichtungen, mit denen die Aufgabe wahrgenommen wird, auf dem Gemeindegebiet befinden. Ebenso wenig kommt es auf den Umfang der zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Anlagen und sonstigen Betriebsmittel an.

§ 6 ZOEG enthält keine abschließende Aufzählung von Zuordnungsvorbehalten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 31.03


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