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Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 10 A 10309/09.OVG vom 19.06.2009

Rechtsgebiete:BhV, SGB V
Schlagworte:Beamter, Bundesbeamter, Beihilfe, Beihilfeanspruch, Aufwendungen, künstliche Befruchtung, Körper, körperbezogene Aufwendungen, Körperprinzip, Verursacherprinzip, Krankheitsfall, Angehöriger, berücksichtigungsfähig, Ehefrau, Ehemann, Ehepaar, Fürsorgepflicht
Stichwort:Angehöriger
Leitsatz:Nach den Beihilfevorschriften des Bundes darf bei der Erstattung von Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung das in der gesetzlichen Krankenversicherung geltende Körperprinzip angewandt werden. Das hat zur Folge, dass der Beamte zu den Aufwendungen, die für Maßnahmen am Körper seiner Ehefrau entstehen, keine Beihilfeleistungen erhält, wenn die Ehefrau keine berücksichtigungsfähige Angehörige ist.

Dies gilt auch, wenn die Ehefrau von ihrem Dienstherrn (hier: das Land Hessen) keine Leistungen für die an ihrem Körper durchgeführten Maßnahmen der künstlichen Befruchtung erhält, weil die Beihilfevorschriften des Landes das Verursacherprinzip anwenden und die Ursache für die Unfruchtbarkeit des Ehepaares in der Person des Ehemannes liegt.

Aus der allgemeinen Fürsorgepflicht folgt auch in diesem Fall grundsätzlich kein Anspruch des Ehemannes auf Übernahme der ungedeckten Aufwendungen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 10 A 10309/09.OVG



BSG – Urteil, B 2 U 39/05 R vom 12.12.2006

Rechtsgebiete:SGB VII, StGB
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Unglückshelfer - Nothelfer - Rettungshandlung - Angehöriger - Verwandter - Hilfeleistung - rechtliche Verpflichtung - besondere rechtliche Verpflichtung - versicherte Tätigkeit - Weg zum Unglücksort - Weg zur Rettungshandlung
Stichwort:Angehöriger
Leitsatz:1. Der Weg zum Ort der Gefahr ist Teil der nach § 2 Abs 1 Nr 13 SGB 7 versicherten Rettungshandlung.

2. Verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Hilfebedürftigem und Helfer stehen dem Versicherungsschutz als Unglückshelfer nicht entgegen.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 39/05 R

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 52/06 vom 08.06.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Magensonde, Betreuerauswahl, Betreuer, Betreuung, Eignung, Sterbehilfe, Tod, Angehöriger
Stichwort:Angehöriger
Leitsatz:Die ablehnende Haltung eines Angehörigen zu lebensverlängernden Maßnahmen (hier: Legen einer Magensonde) führt nicht notwendig zur Ungeeignetheit als Betreuer.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 52/06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 1 S 681/04 vom 19.10.2004

Rechtsgebiete:BestattG Bad.-Württ., BSHG
Schlagworte:Bestattungspflicht, Kostentragungspflicht, Angehöriger, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, nichteheliches Kind, Unzumutbarkeit, Ausgleichsanspruch
Stichwort:Angehöriger
Leitsatz:Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Landesgesetzgeber eine Bestattungspflicht für volljährige Kinder des Verstorbenen und dementsprechend eine Pflicht zur Kostenerstattung in den Fällen, in denen die zuständige Behörde die Bestattung in rechtlich zulässiger Weise selbst veranlasst hat, ohne Einschränkung normiert hat. Eine Pflicht, im Bestattungsgesetz eine Ausnahme hiervon, etwa bei gestörten Familienverhältnissen, vorzusehen, besteht unter Berücksichtigung der Kostenübernahmeregelung des § 15 BSHG von Verfassungs wegen nicht (Bestätigung und Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Urteil vom 5.12.1996 - 1 S 1366/96 -, NJW 1997, 3113 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 2/03 - zur Auslegung von § 15 BSHG).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 1 S 681/04


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