JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Angaben des Verurteilten
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen Auflagen und Weisungen, mündliche Amhörung |
| Stichwort: | Angaben des Verurteilten |
| Leitsatz: | 1. Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten. 2. Soll eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Wesungen widerrufen werden, ist die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 168/01 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen Auflagen und Weisungen, mündliche Amhörung |
| Stichwort: | Angaben des Verurteilten |
| Leitsatz: | 1. Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten. 2. Soll eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Wesungen widerrufen werden, ist die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 167/01 | |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Schlagworte: | Bewährungswiderruf, neue Straftat, Angaben des Verurteilten, Verstoß gegen Auflagen und Weisungen, mündliche Amhörung |
| Stichwort: | Angaben des Verurteilten |
| Leitsatz: | 1. Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit des Verurteilten. 2. Soll eine Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines Verstoßes gegen Auflagen und Wesungen widerrufen werden, ist die mündliche Anhörung des Verurteilten grundsätzlich zwingend. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 166/01 | |
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