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Angabe der die nachträgliche Zulassung rechtfertigenden Tatsachen

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 15 Ta 77/02 vom 17.05.2002

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage
Stichwort:Angabe der die nachträgliche Zulassung rechtfertigenden Tatsachen
Leitsatz:1. Zur Auslegung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen die Insolvenzschuldnerin eingereichten Kündigungsschutzklage, wenn danach - nach Ablauf der Klagefrist - ausdrücklich der Insolvenzverwalter im Wege der subjektiven Klagehäufung zusätzlich verklagt wird.

2. § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG ermöglicht trotz der Neugestaltung des Beschwerderechts durch das Zivilprozessreformgesetz nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landesarbeitsgerichts.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 15 Ta 77/02




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