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Anforderungen an Vermittlung

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BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 35.02 vom 04.09.2003

Rechtsgebiete:BVFG
Schlagworte:Bestätigungsmerkmal, deutsche Sprache als - für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Volkszugehörigkeit, deutsche Sprache als Bestätigungsmerkmal für -, Gesetzesänderung, rückwirkende - in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Rückwirkung einer Gesetzesänderung in Bezug auf die Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit, Sprache, deutsche - als bestätigendes Merkmal für deutsche Volkszugehörigkeit, Sprachkenntnisse, Anforderungen an Vermittlung, familiäre - der deutschen Sprache Volkszugehörigkeit, deutsche, und Sprachkenntnisse
Stichwort:Anforderungen an Vermittlung
Leitsatz:Nach § 100 a BVFG, der die Anwendung des nach dem 7. September 2001 geltenden Rechts auch auf Anträge nach § 15 Abs. 1 BVFG bestimmt und sich erkennbar auf die Änderung des § 6 Abs. 2 BVFG durch das Spätaussiedlerstatusgesetz bezieht, ist - jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der gesetzlichen Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse - für die Prüfung der Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausstellung der Bescheinigung vorliegen, von § 6 Abs. 2 BVFG n.F. auszugehen (Bestätigung von BVerwGE 116, 114).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 35.02




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