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Anforderungen an einen besonderen Härtefall

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 4 AS 28/07 R vom 30.09.2008

Rechtsgebiete:SGB II, SGB III, BSHG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende - Berufsausbildungsbeihilfe - abstrakte Förderungsfähigkeit auch bei Zweitausbildung - Anforderungen an einen besonderen Härtefall
Stichwort:Anforderungen an einen besonderen Härtefall
Leitsatz:1. Von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist ausgeschlossen, wer eine nach den §§ 60 bis 62 SGB III dem Grunde nach objektiv förderungsfähige Ausbildung absolviert.

2. Ein die darlehensweise Leistungsgewährung eröffnender besonderer Härtefall kommt insbesondere aus arbeitsmarktbezogenen Gründen in Betracht (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 6.9.2007 - B 14/7b AS 36/06 R = SozR 4-4200 § 7 Nr 6).
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 28/07 R




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