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Anforderungen an eine Namensliste

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LAG-KOELN – Urteil, 14 Sa 1403/06 vom 07.05.2007

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Schriftform - Anforderungen an eine Namensliste
Stichwort:Anforderungen an eine Namensliste
Leitsatz:1. Die nach § 1 Abs. 5 KSchG erforderliche Schriftform für eine als Anlage zu einem Interessenausgleich angefertigte Namensliste ist nur gewahrt, wenn die Namensliste bei Unterzeichnung des Interessenausgleichs mit diesem fest verbunden ist (im Anschluss an BAG, Urteil vom 06.07.2006 - 2 AZR 520/05 - NZA 2007, 266 ff.).

2. Auf einen freien anderweitigen Arbeitsplatz kann sich ein Arbeitnehmer nicht berufen, wenn es sich dabei für ihn um eine Beförderungsstelle handelt.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 14 Sa 1403/06




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