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Anforderungen an die Urteilsausführungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 189/06 vom 14.08.2006

Rechtsgebiete:StPO, StGB
Schlagworte:Beweiswürdigung, Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsausführungen, Strafzumessung
Stichwort:Anforderungen an die Urteilsausführungen
Leitsatz:1. Hat der Tatrichter einen aussagepsychologischen Sachverständigen hinzugezogen, muss das Urteil eine revisionsrechtliche Überprüfung des verwerteten Gutachtens ermöglichen. Dazu bedarf es zwar keiner bis in alle Einzelheiten gehenden Ausführungen zur Konzeption, Durchführung und zu den Ergebnissen der Begutachtung. Jedoch müssen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und die angewandte Methodik dargestellt werden.

2. Zur Strafzumessung bei sexuellem Missbrauch.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 189/06




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