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Anforderungen an die Strafzumessung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 756/00 vom 31.10.2000

Rechtsgebiete:StGB, StPO, GVG
Schlagworte:Gefährliche Körperverletzung, gefährliches Werkzeug, minder schwerer Fall, Ablehnung eines Beweisantrages, Sachverständigengutachte, eigene Sachkunde, Anknüpfungstatsachen, Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, Verlesung eines ärztlichen Attestes, Anforderungen an die Strafzumessung
Stichwort:Anforderungen an die Strafzumessung
Leitsatz:Leitsatz

1. Eine elektronische Fotokamera kann, wenn mit ihr auf den Kopf geschlagen wird, ein gefährliches Werkzeug im Sinn von § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB sein.

2. Im Rahmen der Gesamtabwägung aller Tatumstände zur Beantwortung der Frage nach dem Vorliegen eines minder schweren Falles kann ein Tatumstand, der überhaupt erst das Vorliegen des Tatbestandes oder eines Erschwerungsgrundes begründet hat, nicht zur Ablehnung des Vorliegens des minder schweren Falles herangezogen werden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 756/00




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