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Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 21/06 vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:UStG 1999, UStDV, Richtlinie 77/388/EWG
Schlagworte:Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen
Stichwort:Anforderungen an die Erbringung eines Ausfuhrnachweises in Beförderungsfällen
Leitsatz:1. Zum Nachweis einer Ausfuhrlieferung reichen die in § 6 Abs. 4 Satz 2 UStG i.V.m. § 9 UStDV genannten Nachweise grundsätzlich aus.

2. Etwas anderes gilt nur, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der Nachweise vorliegen.

3. Abschn. 135 Abs. 9 UStR ist eine norminterpretierende Verwaltungsvorschrift, die die Gerichte nicht bindet. Insbesondere führt Abschn. 135 Abs. 9 Nr. 1 UStR nicht dazu, dass grundsätzlich die darin genannten zusätzlichen Nachweise zu erbringen sind.
Volltext: BFH - Urteil, V R 21/06




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