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Anforderungen an die Bekanntmachung

Entscheidungen der Gerichte




BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 N 04.1201 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BImSchG, UVPG, BayBO, AltholzV, TA Luft 2002
Schlagworte:Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung, Antragsbefugnis, Anforderungen an die Bekanntmachung, Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwägung, Zwangspunkt, Ergänzendes Verfahren
Stichwort:Anforderungen an die Bekanntmachung
Leitsatz:1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.

2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.

3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 N 04.1201



BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 N 04.1103 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BImSchG, UVPG, BayBO, AltholzV, TA Luft 2002
Schlagworte:Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung, Antragsbefugnis, Anforderungen an die Bekanntmachung, Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwägung, Zwangspunkt, Ergänzendes Verfahren
Stichwort:Anforderungen an die Bekanntmachung
Leitsatz:1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.

2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.

3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 N 04.1103

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 NE 04.1221 vom 21.06.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, BImSchG, UVPG, BayBO, AltholzV, TA Luft 2002
Schlagworte:Baurecht, Normenkontrolle, Angebotsplanung, Projektbezogene Planung, Antragsbefugnis, Anforderungen an die Bekanntmachung, Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwägung, Zwangspunkt, Ergänzendes Verfahren
Stichwort:Anforderungen an die Bekanntmachung
Leitsatz:1. Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne von § 12 BauGB ist ein spezieller, gesetzlich geregelter Fall eines projektbezogenen Bebauungsplanes; auch letzterer vermag maßgerecht Baurecht für die Ansiedlung eines bestimmten Vorhabens zu schaffen.

2. Im Verfahren zur Aufstellung eines projektbezogenen Bebauungsplanes muss die Bekanntmachung zur Planauslegung auch auf die Art des Vorhabens hinweisen, wenn mit dessen Betrieb erhebliche Umweltauswirkungen einhergehen können. Nur so kann eine Anstoßfunktion gewährleistet werden.

3. Hat ein projektbezogener Bebauungsplanentwurf ein Vorhaben zum Gegenstand, das unter die Nrn. 1 bis 17, Spalte 1 der Anlage zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt, ist darauf bezogen und nach dem Stand der Planung eine Regel-Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 20 NE 04.1221


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