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Anforderungen an die Begründung der Entscheidung

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OLG-HAMM – Beschluss, 1 Vollz (Ws) 871/06 vom 11.01.2007

Rechtsgebiete:StVollzG
Schlagworte:Strafvollzugssache, Entscheidung der Strafvollstreckungskammer, Anforderungen an die Begründung der Entscheidung
Stichwort:Anforderungen an die Begründung der Entscheidung
Leitsatz:Die Strafvollstreckungskammer muss in Strafvollzugssachen das Begehren des Gefangenen, den Sachverhalt und die entscheidungserheblichen Tatsachen so vollständig wiedergeben, dass anhand dieser Feststellungen eine rechtliche Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht möglich ist. Daran hat sich durch die Neufassung des § 115 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz durch das am 01. April 2005 in Kraft getretene 7. Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes vom 23. März 2005 im Grundsatz nichts geändert.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Vollz (Ws) 871/06




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