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Anforderungen an die Begründung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 76/06 vom 28.03.2006

Rechtsgebiete:StGB, StPO
Schlagworte:Strafzumessung, Versuch, Milderungsmöglichkeit, Anforderungen an die Begründung
Stichwort:Anforderungen an die Begründung
Leitsatz:Bei einer Bestrafung wegen eines versuchten Delikts muss die Strafzumessung erkennen lassen, dass die Frage der Milderung geprüft worden ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 76/06



OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 163/05 vom 10.05.2005

Rechtsgebiete:StPO, BKatV
Schlagworte:Geschwindigkeitsüberschreitung, Anforderungen an die Urteilsgründe, Geständnis, Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe, Anforderungen an die Begründung
Stichwort:Anforderungen an die Begründung
Leitsatz:Der gegen die Verhängung eines Fahrverbotes erhobene Einwand eines Betroffenen, der ihm zustehende Urlaub könne ihm nicht zusammenhängend gewährt werden, bedarf einer kritischen Überprüfung.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 163/05

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 293/04 vom 27.05.2004

Rechtsgebiete:BKatV
Schlagworte:Fahrverbot, Absehen, keine Voreintragungen, Berücksichtigung der Straßenverhältnisse, berufliche Gründe, Anforderungen an die Begründung
Stichwort:Anforderungen an die Begründung
Leitsatz:Das Amtsgericht kann das Absehen von der Verhängung des Fahrverbots nicht mit dem aufgrund der Straßenverhältnisse geringer erscheinenden Grad der Fahrlässigkeit und fehlender zu berücksichtigender Voreintragungen begründen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 293/04

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 537/03 vom 24.11.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:kurzfristige Freiheitsstrafe, Erwachsenenrecht, Jugendrecht, Wiederholungstäter, Anforderungen an die Begründung, Strafzumessung
Stichwort:Anforderungen an die Begründung
Leitsatz:Auch dann, wenn der Angeklagte bereits mit jugendrechtlichen Maßnahmen belegt worden ist, ist er im Sinne des Erwachsenenstrafrechts noch nicht als "Wiederholungstäter" anzusehen. Der Tatrichter muss sich daher auch in diesem Fall eingehend mit der Frage auseinandersetzen, warum die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Erwachsenenrecht im Sinne des § 47 JGG unverzichtbar ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 537/03


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