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Anforderungen an die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)

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BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 51.07 vom 17.12.2008

Rechtsgebiete:BBesG
Schlagworte:Anforderungen an die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
Stichwort:Anforderungen an die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber i.S.d. § 28 Abs. 2 S. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG)
Leitsatz:Die Anwendung eines im öffentlichen Dienst geltenden Tarifvertrags oder eines Tarifvertrags wesentlich gleichen Inhalts durch einen sonstigen Arbeitgeber im Sinne des § 28 Abs. 2 Satz 4 BBesG erfordert, dass ein solcher Tarifvertrag besteht und der Arbeitsvertrag sich dessen Regelungen ausdrücklich unterwirft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 51.07




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