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Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, VI B 78/07 vom 23.07.2008

Rechtsgebiete:FGO
Schlagworte:Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO
Stichwort:Anforderungen an das Beschwerdevorbringen nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO
Leitsatz:1. § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO stellt Anforderungen an die Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit des Beschwerdevorbringens.

2. Eine mehrere hundert Seiten umfassende Beschwerdebegründung, die zugleich weitere Nichtzulassungsbeschwerden gegen andere Urteile des gleichen FG betrifft und die in großem Umfang Kopien von Schriftstücken enthält, entspricht den Anforderungen nicht, wenn die Ausführungen die das konkret zu entscheidende Verfahren betreffenden Verfahrensrügen nicht hinreichend klar, geordnet und verständlich abgrenzen. Es ist nicht Aufgabe des Beschwerdegerichts, sich aus einer derartigen Beschwerdebegründung das herauszusuchen, was möglicherweise zur Darlegung eines Zulassungsgrundes i.S. des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geeignet sein könnte.
Volltext: BFH - Beschluss, VI B 78/07




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