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Anforderung der Kosten der Ersatzvornahme

Entscheidungen der Gerichte




OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 9 S 1.05 vom 03.08.2005

Rechtsgebiete:VwGO, AGVwGO, VwVG
Schlagworte:Aufschiebende Wirkung, Anforderung der Kosten der Ersatzvornahme, nachträgtliche, Teilbescheid, Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung
Stichwort:Anforderung der Kosten der Ersatzvornahme
Leitsatz:Rechtsbehelfe gegen die nachträgliche Anforderung von Kosten der Ersatzvornahme haben auch dann aufschiebende Wirkung, wenn die Vollstreckung wegen abschnittsweiser Durchführung der Ersatzvornahme noch andauert.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 9 S 1.05




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