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Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies Nebengeschäft

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 252/00 vom 27.09.2001

Rechtsgebiete:KostO
Schlagworte:Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies Nebengeschäft
Stichwort:Anfertigen einer Gesellschafterliste durch den Notar als gebührenfreies Nebengeschäft
Leitsatz:Der Senat hält daran fest, dass eine Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO für das Anfertigen der Gesellschafterliste zur Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister jedenfalls dann nicht entsteht, wenn der Notar nicht nur die Anmeldung entworfen, sondern auch den Gesellschaftsvertrag beurkundet hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 252/00




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