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Anfechtung eines Prozessvergleichs durch Unterlassen

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 7 Sa 17/06 vom 24.08.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Schlagworte:Anfechtung eines Prozessvergleichs durch Unterlassen, Offenbarungspflicht
Stichwort:Anfechtung eines Prozessvergleichs durch Unterlassen
Leitsatz:1. Eine arglistige Täuschung des Geschäftsführers der Insolvenzschuldnerin liegt nicht darin, dass dieser vor Abschluss des Vergleichs zwar auf den gestellten Insolvenzantrag hingewiesen hat, nicht jedoch darauf, dass in Wirklichkeit ein Betriebsübergang geplant sei.

2. Dies gilt auch dann, wenn der ehemalige Prokurist der Insolvenzschuldnerin tatsächlich bereits im Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses vorgehabt haben sollte, den Betrieb im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu erwerben. Der Gang des Insolvenzverfahrens ist nämlich von so vielen Unwägbarkeiten geprägt, dass eine Offenbarungspflicht gegenüber dem anwaltlich vertretenen Kläger nicht angenommen werden kann.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 7 Sa 17/06




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