JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > A > Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs, Prozessvergleich, Anfechtung, Täuschung, Drohung |
| Stichwort: | Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs |
| Leitsatz: | Zur Anfechtbarkeit eines in mündlicher Verhandlung geschlossenen Prozessvergleichs. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 11 Sa 1053/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs |
| Stichwort: | Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs |
| Leitsatz: | 1. Nach § 123 BGB kann ein gerichtlicher Vergleich angefochten werden, wenn eine Partei vom Prozessgegner durch arglistige Täuschung zum Abschluss des Vergleichs bestimmt worden ist. 2. Eine bewusste Täuschung über die Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers ist nicht anzunehmen, wenn dieser die im Vergleich ausgewiesene Abfindung gezahlt hat. Dem Ausfall von Zahlungen aus einem neben dem Arbeitsverhältnis bestehenden Pachtverhältnisses kommt dabei keine Bedeutung zu, da der Kläger bei Vergleichsabschluss von der zwischenzeitlichen Betriebseinstellung des beklagten Arbeitgebers Kenntnis hatte und die Pachtzinszahlungen nicht zum Gegenstand des gerichtlichen Vergleichs gemacht wurden. |
| Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 1 Sa 1016/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Zulässigkeit der Berufung, Beschwer, Klageänderung in der Berufungsinstanz, Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs, Fortsetzung des ursprünglichen Verfahrens |
| Stichwort: | Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs |
| Leitsatz: | Die Berufung ist nur zulässig, wenn die angefochtene Entscheidung eine Beschwer des Berufungsklägers enthält und wenn mit der Berufung gerade die Beseitigung dieser Beschwer oder eines Teils von ihr erstrebt wird. Die Erweiterung oder Änderung der Klage kann nicht allein Ziel der Berufung sein, vielmehr setzt ein derartiges Prozessziel eine zulässige Berufung voraus. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 18 Sa 1429/03 | |
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