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Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen höherrangiges RechtErmessensfehler

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Beschluss, 10 TaBV 5/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:BetrVG, SGB IV, AZG, TzBfG, MTV Metallindustrie NRW, TV Beschäftigungssicherung Metallindustrie NRW
Schlagworte:Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen höherrangiges RechtErmessensfehler
Stichwort:Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs über flexible Arbeitszeit Verstoß gegen höherrangiges RechtErmessensfehler
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 10 TaBV 5/06




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