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Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 315/01 vom 11.09.2001

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im Betreuungsverfahren
Stichwort:Anfechtung eines Beweisbeschlusses zur Begutachtung des Betroffenen im Betreuungsverfahren
Leitsatz:Die Entscheidung, im Betreuungsverfahren ein Gutachten darüber einzuholen, ob der Betroffene an einer psychischen Krankheit leidet, ist für den damit nicht einverstandenen Betroffenen mit der Beschwerde anfechtbar (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 12.9.2000).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 315/01




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