( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterAAnfechtung einer Personalratswahl 

Anfechtung einer Personalratswahl

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 11.09 vom 28.05.2009

Rechtsgebiete:SächsPersVG, ArbGG
Schlagworte:SächsPersVG § 25, Anfechtung einer Personalratswahl, Reichweite der gerichtlichen Prüfung, Personalvertretungsrecht
Stichwort:Anfechtung einer Personalratswahl
Leitsatz:Die gerichtliche Überprüfung einer Personalratswahl ist nicht auf die von den Antragstellern gerügten Wahlrechtsverstöße begrenzt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 11.09



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 10.03 vom 23.10.2003

Rechtsgebiete:BPersVG, BPersVWO
Schlagworte:Anfechtung einer Personalratswahl, Wahlanfechtungsfrist, Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Stichwort:Anfechtung einer Personalratswahl
Leitsatz:Das Wahlergebnis, dessen Bekanntgabe die Wahlanfechtungsfrist gemäß § 25 BPersVG in Lauf setzt, erfasst die Zahl der insgesamt abgegebenen sowie der gültigen und ungültigen Stimmen, die Zahl der auf die Listen bzw. Bewerber entfallenen Stimmen sowie die Namen der zu Personalratsmitgliedern gewählten Bewerber.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 10.03

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 P 9.97 vom 13.05.1998

Rechtsgebiete:LPVG NW, WO-LPVG
Schlagworte:Anfechtung einer Personalratswahl, Anfechtungsfrist, Anfechtungsgrund, schriftliche Stimmabgabe, besondere Diensteinteilung, persönliche Stimmabgabe statt Briefwahl.
Stichwort:Anfechtung einer Personalratswahl
Leitsatz:Leitsätze:

1. Im personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahren muß jeder Antragsteller innerhalb der Anfechtungsfrist darlegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll; ist diesen Anforderungen Genüge getan, so kann die Wahl auch aus Gründen für ungültig erklärt werden, die erst nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden.

2. Eine die Anordnung der schriftlichen Stimmabgabe rechtfertigende besondere Diensteinteilung im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a WO-LPVG liegt immer dann vor, wenn eine Gruppe von Beschäftigten von Arbeitszeitregelungen betroffen ist, die von der in der Arbeitszeitverordnung, den Tarifverträgen und Dienstvereinbarungen zugrunde gelegten allgemeinen Regel (5-Tage-Woche, 38,5 Stunden Wochenarbeitszeit, allgemeine Dienststundenregelung) abweichen. Dies gilt insbesondere für Gruppen mit Teilzeitarbeit, Schichtdienst oder Bereitschaftsdienst mit Freizeitausgleich.

3. Ordnet der Wahlvorstand für bestimmte Beschäftigtengruppen schriftliche Stimmabgabe an, so ist ein davon betroffener Beschäftigter gleichwohl zur persönlichen Stimmabgabe berechtigt.

Beschluß des 6. Senats vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 -

I. VG Gelsenkirchen vom 13.12.1996 - Az.: VG 3c K 3776/96 PVL -
II. OVG Münster vom 11.09.1997 - Az.: OVG 1 A 778/97.PVL -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 9.97


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/anfechtung-einer-personalratswahl

"Anfechtung einer Personalratswahl - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN