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Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitgliedern

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 10 TaBV 55/08 vom 24.04.2009

Rechtsgebiete:BetrVG, AGG
Schlagworte:Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitgliedern, Grundsatz der geheimen Wahl, Geschäftsordnung des Betriebsrats
Stichwort:Anfechtung der Wahl von Betriebsratsausschussmitgliedern
Leitsatz:1. Für betriebsratsinterne Wahlen gelten die Vorschriften des § 19 Abs. 1 BetrVG entsprechend.

2. § 7 Abs. 2 AGG verpflichtet den Betriebsrat nicht, bestimmte Ausschüsse zu bilden.

3. Die Errichtung eines Personalausschusses für Betriebsratsmitglieder stellt keine nach § 78 Abs. 2 BetrVG verbotene Besser- oder Schlechterstellung dar.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 10 TaBV 55/08




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