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Anfechtung der Neuwahl des Personalausschusses des Betriebsrates

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 15 TaBV 75/03 vom 12.05.2004

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Anfechtung der Neuwahl des Personalausschusses des Betriebsrates
Stichwort:Anfechtung der Neuwahl des Personalausschusses des Betriebsrates
Leitsatz:Der Betriebsrat braucht bei der Bildung von Ausschüssen nach § 28 Ab.s 1 Satz 1 BetrVG keine Ersatzmitglieder zu wählen. Eine Ersatzmitgliedschaft ergibt sich nicht ohne weiteres aus einer entsprechenden Anwendung des § 25 Abs. 2 BetrVG. Es fällt in die Gestaltungsfreiheit des Betriebsrates, ob und wie der auf ein Absinken der Zahl de Mitglieder eines Arbeitsausschusses reagiert. Es ist ihm unbenommen, den Ausschuss neu zu konstituieren und dabei die Zahl seiner Mitglieder neu festzusetzen.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 15 TaBV 75/03




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