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Anfechtbarkeit einer in einem Bescheid geäußerten Rechtsauffassung

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IV R 45/06 vom 19.03.2009

Rechtsgebiete:EStG, AO, FGO
Schlagworte:Fortführung des Betriebs bei Betriebsverpachtung - Voraussetzungen für die Annahme einer späteren Betriebsaufgabe - Anfechtbarkeit einer in einem Bescheid geäußerten Rechtsauffassung
Stichwort:Anfechtbarkeit einer in einem Bescheid geäußerten Rechtsauffassung
Leitsatz:1. Im Falle der Betriebsverpachtung ist grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung so lange von einer Fortführung des Betriebs auszugehen, wie eine Betriebsaufgabe nicht erklärt worden ist und die Möglichkeit besteht, den Betrieb fortzuführen.

2. Hat der Steuerpflichtige bei Einstellung der werbenden Tätigkeit von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufdeckung der stillen Reserven zu vermeiden und den Betrieb fortzuführen, kann eine spätere Betriebsaufgabe nur dann angenommen werden, wenn sie den äußeren Umständen nach klar zu erkennen und der Zeitpunkt eindeutig zu bestimmen ist.
Volltext: BFH - Urteil, IV R 45/06




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