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Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 188/05 vom 20.09.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist
Stichwort:Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist
Leitsatz:1) Die Fehlvorstellung des mit umfangreichen Vermächtnissen beschwerten Alleinerben, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um sich sein Pflichtteilsrecht zu erhalten, ist als Inhaltsirrtum im Sinne des § 119 Abs. 1 1. Alt. BGB zu bewerten, der die Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist begründet.

2) Wegen Abweichung von den Entscheidungen des BayObLG in NJW-RR 1995/904 sowie FGPrax 1998, 146 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH vorgelegt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 188/05




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