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Anerkennung zusätzlicher Betriebsausgaben bei Schätzung Erlöschen von Steueransprüchen gemäß § 8 Abs. 1 StraBEG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, X R 20/07 vom 26.11.2008

Rechtsgebiete:StraBEG, AO, GewStG, EStG, FGO
Schlagworte:Änderung von Steuerbescheiden nach Eingang einer nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung - Entdeckung der Tat i.S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG - Auslegung des § 10 Abs. 3 Satz 1 StraBEG - Zulassung der Revision - Erweiterung des Klageantrags im Revisionsverfahren - Bindung an den Klageantrag - Anerkennung zusätzlicher Betriebsausgaben bei Schätzung Erlöschen von Steueransprüchen gemäß § 8 Abs. 1 StraBEG
Stichwort:Anerkennung zusätzlicher Betriebsausgaben bei Schätzung Erlöschen von Steueransprüchen gemäß § 8 Abs. 1 StraBEG
Leitsatz:1. Will die Finanzbehörde nach Eingang einer wegen des Vorliegens eines Sperrgrunds nicht wirksamen strafbefreienden Erklärung zunächst ergangene Steuerbescheide ändern, dann muss sie nicht zuvor die nach § 10 Abs. 2 Satz 1 StraBEG bewirkte Steuerfestsetzung aufheben.

2. I.S. des § 7 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b StraBEG ist eine Tat entdeckt, wenn nach den für den Betroffenen erkennbaren Verdachtsmomenten von der Wahrscheinlichkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung auszugehen ist.
Volltext: BFH - Urteil, X R 20/07




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