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Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 74/05 vom 06.12.2005

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall
Stichwort:Anerkennung eines Wegeunfalls als Dienstunfall
Leitsatz:Geschützt im Sinne von § 31 Abs. 2 BeamtVG ist nur der Weg, den der Beamte ohne Rücksicht auf sonstige private Interessen vernünftigerweise wählen darf, um unter Berücksichtigung der konkret bestehenden Verhältnisse von der Wohnung zur Dienststelle und zurück zu gelangen. Ein solcher Weg muss den Beamten ohne erhöhte Risiken zum Ziel führen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 74/05




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